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Die Gemeinde Feistritz am Wechsel nimmt eine Kanzleikraft (männlich oder weiblich) mit Vollbeschäftigung auf. Die Anstellung und Besoldung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 vorerst befristet auf die Dauer von sechs Monaten und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Einreihung erfolgt in den Dienstzweig Nr. 85 (Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst), Entohnungsgruppe 3.
Anstellungserfordernisse:
Schriftliche Bewerbungen samt Lebenslauf sind bis spätestens 9. September 2019 beim Gemeindeamt Feistritz am Wechsel einzubringen.
Franz Sinabel Bürgermeister
05.08.2019 08:00
Text und Bilder aus: https://www.feistritz-wechsel.gv.at