Einstellung einer Kanzleikraft

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Bewerbung

Die Gemeinde Feistritz am Wechsel nimmt eine Kanzleikraft (männlich oder weiblich) mit Vollbeschäftigung auf. Die Anstellung und Besoldung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 vorerst befristet auf die Dauer von sechs Monaten und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Einreihung erfolgt in den Dienstzweig Nr. 85 (Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst), Entohnungsgruppe 3.

Anstellungserfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger
  • Das vollendete 18. Lebensjahr
  • Vorzugsweise abgeschlossene Handelsschulausbildung
  • Gute EDV Kenntnisse, Fertigkeit im Zehnfingersystem
  • Bei männlichen Bewerbern: abgelegter Präsenz- oder Zivildienst
  • Ein einwandfreies Vorleben

Schriftliche Bewerbungen samt Lebenslauf sind bis spätestens 9. September 2019 beim Gemeindeamt Feistritz am Wechsel einzubringen.

Franz Sinabel
Bürgermeister

 

05.08.2019 08:00

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