Heizkostenzuschuss 2019/20

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Heizkostenzuschuss 2016/17

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von € 135,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30.März 2020 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

 

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie
beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-13214

 

NÖ Heizkostenzuschuss Antrag für 2019/20 -

  • Veröffentlicht: 04. Oktober 2019

04.10.2019 11:00

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