Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, für das gesamte Gemeindegebiet das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern und neu darzustellen.

Der Entwurf wird gemäß § 21 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 (NÖ ROG 1976), LGBl. 8000-19, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

vom 25. Juli 2005 bis 6. September 2005

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogramms schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgend einer Form Berücksichtigung findet.

24.07.2005

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter