Neuer Sachkundenachweis

Tiere

Neuer Sachkundenachweis: Mehr Wissen für verantwortungsvolle Tierhaltung

Ab 1. Juli 2026 gelten in Österreich neue Bestimmungen für alle, die einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder bestimmte Papageienvögel neu anschaffen oder übernehmen möchten. Mit dem verpflichtenden Sachkundenachweis soll sichergestellt werden, dass Tierhalterinnen und Tierhalter bereits vor dem Erwerb über die Bedürfnisse ihrer Tiere informiert sind und Verantwortung übernehmen können.

Was ändert sich?

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wird erstmals ein bundesweit einheitlicher Sachkundenachweis für bestimmte Tierarten eingeführt. Ziel ist es, das Tierwohl zu stärken, Fehlhaltungen vorzubeugen und Tierhalterinnen und Tierhalter bestmöglich auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten.

Von den neuen Regelungen betroffen sind:

  • Hunde
  • Reptilien
  • Amphibien
  • bestimmte Papageienvögel

Sachkundenachweis für Hunde

Wer ab dem 1. Juli 2026 einen Hund neu übernimmt, muss einen Sachkundenachweis absolvieren. Dieser besteht aus zwei Teilen:

  • Theorie: vier Unterrichtseinheiten vor der Anschaffung
  • Praxis: zwei Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung

Die theoretische Ausbildung vermittelt unter anderem Grundlagen zur artgerechten Haltung, zum Verhalten von Hunden, zur Kommunikation, Gesundheit sowie zu den rechtlichen Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Die Praxiseinheit unterstützt dabei, das Gelernte im Alltag sicher umzusetzen.

Reptilien, Amphibien und Papageienvögel

Auch für Personen, die Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel neu erwerben, ist künftig ein Sachkundenachweis erforderlich. Für diese Tiergruppen genügt ein vierstündiger Theoriekurs, der vor der Anschaffung absolviert werden muss. Eine praktische Ausbildung ist hier nicht vorgesehen.

Von der Verpflichtung ausgenommen sind derzeit unter anderem:

  • Wellensittiche
  • Nymphensittiche
  • Unzertrennliche (Agaporniden)
  • Plattschweifsittiche

Übergangsregelung in Niederösterreich

Für Niederösterreich gilt eine Übergangsregelung: Der bisherige NÖ-Sachkundenachweis wird bis zum 30. Juni 2027 als theoretischer Teil anerkannt. Wer diesen bereits absolviert hat und einen Hund neu anschafft, muss in der Regel nur noch die praktische Ausbildung nachholen.

Verantwortung beginnt vor der Anschaffung

Die Entscheidung für ein Tier bringt Verantwortung mit sich – oft über viele Jahre hinweg. Der neue Sachkundenachweis soll dazu beitragen, dass Tierhalterinnen und Tierhalter bereits vor der Anschaffung die Bedürfnisse ihrer Tiere kennen und realistisch einschätzen können. Gut informierte Tierhalter schaffen die Grundlage für eine artgerechte Haltung und ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier.

Weitere Informationen finden Interessierte beim Bundesministerium sowie auf der Informationsplattform tierwissen.at.

Informationsblatt -

29.07.2026 12:48

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